Die Bürgschaftsbank garantiert für Sie

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Obwohl „-bank“ im Namen, gibt diese Institution kein Geld, sondern eine Garantie. Man könnte sagen, sie ist eine „Selbsthilfegruppe“ der Wirtschaft“.  Darin befinden sich Vertreter von Geschäftsbanken, Handwerks- und anderen Kammern, Fachverbänden von Wirtschaftszweigen und Versicherungen, alles Träger der Bürgschaftsbank. Jedes Bundesland hat so eine Bürgschaftsbank. Die Idee: kein vernünftiges Geschäftsmodell oder Gründer soll nur deswegen mit seinem Antrag auf Finanzierung scheitern, weil er zu wenig Eigenmittel oder nicht genügend Sicherheiten anbieten kann. Aus diesem Grunde übernimmt die Bürgschaftsbank nach Prüfung eines jeden Falles – also oft, aber nicht immer – die Garantie für einen großen Teil des Darlehensrisikos: 60% bei Betriebsmitteln und 80% bei Investitionen. Das macht die Entscheidung der Geschäftsbank, einen Kredit zu geben, schon mal leichter, bedeutet allerdings noch nicht, dass durch die Vorlage der Bürgschaft ein Darlehen auch tatsächlich gewährt wird. Dies kommt letztlich auf die Prüfung und Entscheidung der kapitalgebenden Bank an, dabei welcher sie noch eine Reihe anderer Gesichtspunkte mit in Betracht bezieht.

Die Bürgschaftsbank prüft die Fälle anhand sämtlicher Unterlagen, die man auch für die Beantragung eines Darlehens von der Bank vorlegen muss. Die Prüfung wird von erfahrenen Experten durchgeführt, die in der Regel selber schon mal in einer Geschäftsbank an entsprechender Stelle tätig waren. Sofern diese Prüfung positiv ausfällt, unterbreiten sie den Fall einem Entscheidungsgremium. In diesem Gremium sitzen die Vertreter aller Träger der Bürgschaftsbank. Sie entscheiden zusammen über die vorgeschlagene Bürgschaftsübernahme. Jedoch zu beachten: die Bürgschaftsbank gewährt ihre Garantie in Form einer sog. „Ausfallbürgschaft“.  Das bedeutet, erst hält sich Ihre Bank an Ihre Sicherheiten, welche (noch) zur Verfügung stehen und wird diese für sich reklamieren. Erst was danach noch offenbleibt, d.h. also „ausfällt“, übernimmt die Bürgschaftsbank und hält die ursprünglichen Kapitalgeber entsprechend schadlos.

Einen Bürgschaftsantrag kann man in Zuge der Erörterung des Vorhabens mit einer Bank erstellen oder auch autonom, als sog. „Bürgschaft ohne Bank – BoB“. Mit dieser kann man dann einer Bank mit dem Kreditantrag auch gleich eine gute Garantie vorlegen, die den Anreiz zu einer positiven Kreditentscheidung fördert. Die Bürgschaft kostet, basierend auf dem verbürgten Kreditbetrag, eine einmalige Provision von 1,5% und dazu jeweils 1,5% pro Jahr an Gebühr.

Fazit:  die Bürgschaft ist kein „Rund-um-sorglos-Paket“, sondern der Kreditnehmer ist nach wie vor in der Pflicht, zu leisten was er kann im Fall des Falles. Sie kostet etwas, aber man sollte davor nicht zurückschrecken. Eine Ausfallbürgschaft macht in vielen Fällen eine positive Kreditentscheidung und damit die Finanzierung erst möglich. Sie kann auch durchaus den zu zahlenden Zinssatz für das Darlehen etwas absenken.

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