Beteiligung mit Eigenkapital: Managementbeteiligungs-Gesellschaften (MBG) – Selbsthilfegruppen der Wirtschaft

Ein absolut interessanter Weg, der sich u.a. aus EU- und KfW-Geldern speist, um an Investments mit Eigenkapital zu gelangen. Gesellschafter der MBGs sind Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Landes-, Banken- und Unternehmerverbände. Gemeinsam befinden sie nach Vorschlag eines Experten, der den Businessplan geprüft hat, über die Förderung entsprechender Projekte. Unternehmen mit Bedarf für die Finanzierung von Wachstum als auch von Innovationen bekommen hier vergleichsweise günstiges Mezzanine-Kapital. Dieses begründet  eine stille Teilhaberschaft des Investors, sprich MBG, und lässt also volle unternehmerische Freiheit. Die Beteiligungen im Wachstums- und Innovationsprogramm reichen (Beispiel Hessen) von €130.000 bis €1,5 Mill. (in Ausnahmefällen bis € 3 Mill.) und sollen Investitionen in die Entwicklung und die Markteinführung von Produkten unterstützen.  Laufzeiten und Renditezahlungen werden zwischen den Parteien frei vereinbart, wobei im Allgemeinen die Renditeerwartungen etwas unter dem Marktniveau liegen.

Auch Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 10 Mio. Euro und mit maximal 50 Beschäftigten können über das Programm des sog. Mikro-Mezzanine kleine Beteiligungen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro erhalten. Eine Kombination mit Bankfinanzierungen ist möglich, jedoch nicht mit dem bei Gründern so beliebten „Startgeld“ der KfW. Die Laufzeit für das Mikro-Mezzanine Programm beträgt 10 Jahre – allerdings gibt es (erst) nach dem fünften Jahr optional die Möglichkeit zum Ausstieg – und die Tilgung beginnt nach dem 7. Jahr. Die jährliche Belastung kann alles in allem mit ca. 10% angenommen werden. Für den Antrag ist auf alle Fälle ein vollständiger Businessplan vorzulegen sowie weitere Dokumente, die sich hauptsächlich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Projekteigentümer bzw. Geschäftsführer beziehen. In manchen Fällen ist die Vorlage einer Garantie der Bürgschaftsbank notwendig. Dies hängt von der Art der Refinanzierung der MBG in Zusammenhang mit dem spezifischen Finanzierungsprogramm ab.

Fazit: Eine relativ zügige Möglichkeit an vergleichsweise günstiges und stilles Eigenkapital zu kommen. Sollte bei der Einwerbung von Eigenmitteln unbedingt in Betracht gezogen werden. Sowohl für Gründer, kleinere als auch schon etwas größere Unternehmen, bei denen sich allerdings eine Aufstockung des Eigenkapitals betragsmäßig einigermaßen in Grenzen hält.  (Siehe auch:  http://www.mbg-hessen.de/index.php/beteiligungen/beteiligungsprogramme )

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