Existenzgründung Kredit: Eigen- und Fremdkapital – Sicherheiten

Exixtenzgründung & Kredit: original_R_by_Dieter Schütz_www.pixelio.de
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Sicherheiten, besonders auch in Form von Eigenmitteln, sind für Fremdkapitalgeber, meistens also Banken, von besonderer Bedeutung. Sie sind deren Versicherung  für den Fall, dass die Geschäfte nicht so laufen wie geplant und infolgedessen die Darlehensnehmer Probleme damit bekommen, den Kredit mit Zinsen wieder zurückzuzahlen. Dann haben sie die Möglichkeit, über diese Sicherheiten bzw. deren Verkauf ihr ausgeliehenes Geld – zumindest teilweise – zurückerhalten. Kurz: mit Sicherheiten hält sich die Bank schadlos. Nun die Frage eines Gründers:

Was kann neben Bargeld, Buchgeld und Sicherheiten/direkt „versilberbarer“ Werte zum EK dazugerechnet werden?

Vorab um Missverständnisse zu vermeiden: das Eigenkapital steckt immer zu einem Teil im Bar-/Buchgeld und in den Sicherheiten, denn die getätigten Einlagen der Eigentümer wurden ja genau für diese eingesetzt, sprich bereitgestellt – oder auch bereits z.B. für Marketingmaßnahmen ausgegeben, sind also schon „weg“! Eigenkapital ist also finanztechnisch betrachtet nichts anderes als die geldliche Entsprechung der damit angeschafften Vermögensgegenstände. Diese Vermögensgegenstände sind dann auch die Sicherheiten, welche die Banken sehen wollen und die sich im Fall des Falles „versilbern“ ließen: z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs und Geschäftsausstattung,  jedoch auch Vorräte oder Außenstände, die sich ebenfalls und auch vergleichsweise schnell wieder zu Barem wandeln lassen. Hinzu kämen z.B. noch privater Immobilienbesitz, Lebens- und andere Kapitalversicherungen (unwahrscheinlich bei jungen Gründern) oder auch Bürgschaften von dritter Seite wie z.B. Verwandte, Freunde oder Bürgschaftsbank.

Bezüglich der Bürgschaftsbank sei angemerkt, dass sie den Zweck unterstützt, guten Geschäftsmodelle trotz fehlender Sicherheiten eine Chance zu geben. Es lohnt sich also, bei unzureichenden Sicherheiten nicht gleich aufzugeben, sondern mit der Bürgschaftsbank zu sprechen. Experten aus unterschiedlichen Bereichen wie Kammern, Geschäftsbanken u.a. prüfen den Businessplan sowie die besonderen Umstände eines jeden Falles. Sie fällen dann eine Entscheidung, inwiefern sie das Vorhaben durch Zusage einer Bürgschaft,  sozusagen eine „Ausfallgarantie für Kredite“ unterstützen.  Diese Bürgschaft deckt  je nach Betriebsmittel oder Investitionen(vermögen) etwa 60% bis 80% der Kreditsumme ab. Sie entschärft das Risiko der Geschäftsbank erheblich. Die Bürgschaftsbank ist also quasi eine Art „Airbag“ für die kreditgewährende Bank. Jedoch nicht zu früh gefreut: die Bürgschaftsbank unterstützt vieles, aber auch nicht alles! Auch sie muss, wie jeder Geldgeber, vom Sinn des Geschäftes, seinen Aussichten sowie von den Menschen, die das Geschäft betreiben, überzeugt werden.

Auch wenn das Thema „Sicherheiten“ auf den ersten Blick nicht gut aussehen mag, lohnt es sich mit der Bank eine Lösung zu diskutieren. Wenn das Projekt als auch der Inhaber dazu einen guten Eindruck machen, können viele Probleme gelöst werden.

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