Den Beitrag Kooperation mit Banken möchte ich mit dem folgenden Artikel „In guten wie in schlechten Zeiten“ von Friederike Krieger aus der „Financial Times Deutschland“ gerne von der praktischen Seite beleuchten. Obwohl der Beitrag vor fast 7 Jahren veröffentlicht wurde, ist er für eine Existenzgründung und auch alle anderen Unternehmen heute noch so aktuell wie Mitte 2011:
Etwas, das man nicht oft genug wiederholen kann: „Und Vertrauen ensteht nur, wenn die Kommunikation funktioniert“. In guten wie auch gerade in schlechten Zeiten sind regelmäßige Besuche bei der Bank sowie Berichte über den Geschäftsverlauf und die finanzielle Lage des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Dadurch bleibt auch in Krisenzeiten der „Geldhahn offen“ – und auch die Banken sind gerne bereit, ihre Ideen zur Lösung beizusteuern.
Sicherheiten, besonders auch in Form von Eigenmitteln, sind für Fremdkapitalgeber, meistens also Banken, von besonderer Bedeutung. Sie sind deren Versicherung für den Fall, dass die Geschäfte nicht so laufen wie geplant und infolgedessen die Darlehensnehmer Probleme damit bekommen, den Kredit mit Zinsen wieder zurückzuzahlen. Dann haben sie die Möglichkeit, über diese Sicherheiten bzw. deren Verkauf ihr ausgeliehenes Geld – zumindest teilweise – zurückerhalten. Kurz: mit Sicherheiten hält sich die Bank schadlos. Nun die Frage eines Gründers: Weiterlesen „Existenzgründung Kredit: Eigen- und Fremdkapital – Sicherheiten“→
Es war einmal ein Geschäftsführer, der bei einem Besuch bei seiner Bank darum bat, seine kurzfristige Kreditlinie um €300.000 zu heben. Er erklärte dieses Ansinnen damit, dass trotz des Wachstums seines Unternehmens der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben geschrumpft und die Lieferverpflichtungen stetig gestiegen wären. Ein paar wichtige Lieferanten hätten ihm sogar gedroht, dass sie künftig ihm Ware nur noch gegen Vorkasse liefern würden. Als der Firmenkundenberater der Bank fragte, warum er gerade €300.000 beantragte, da antwortete der Geschäftsführer, dass dies ihm in etwa passend erschiene und ihn in die Lage versetzen würde, seine drängendsten Lieferanten zu bezahlen und seinen Liquiditätssaldo wieder aufzubessern.
Wohlwissend, dass das Entscheidungsgremium der Bank niemals einer so großen Summe ohne eine sorgfältige Prüfung des künftigen finanziellen Geschäftsverlaufes zustimmen würde, machte sich der Kundenberater ans Werk und erstellte – gemäß den gelieferten Rohdaten – einen Finanzplan für die nächsten 12 Monate sowie einen Ausblick für die beiden 2 Jahre danach. Das Ergebnis war schockierend (jedenfalls für den Geschäftsführer…..): statt der beantragten €300.000 ergab sich gemäß der zugrunde liegenden Eckzahlen, Annahmen und Parameter ein kurzfristiger Finanzierungsbedarf von €1’000.000, also mehr als dreimal soviel. Wenn auch für diese Summe ausreichend Sicherheiten verfügbar gewesen wären, so war doch die Bereitschaft der Bank den Kredit zu gewähren äußerst zurückhaltend: nicht nur, dass auf Seiten des Unternehmens offenbar eine allzu lockere Einstellung gegenüber der Finanzplanung herrschte, sondern der Geschäftsführer war sich offenbar auch nicht im Klaren darüber gewesen, zu welch prekärer Lage sich sein Geschäft künftig entwickeln und die Existenz seines Unternehmens auf’s Spiel gesetzt würde. Als Grundsatz muss also permanent erinnert werden: erst fundierte Eckzahlen und relevante Annahmen festlegen, dann planen/rechnen und erst danach die ermittelte Finanzierungssumme beantragen! All dies eingebettet in eine regelmäßige und ehrliche Finanzkommunikation steigert die Chancen auf eine Unterstützung durch die Bank erheblich.
Es sei ebenfalls daran erinnert, dass eine Finanzplanung nicht nur für die Bank im Zuge eines Kreditantrages oder für einen Investor erstellt wird, der sich für eine Beteiligung an Ihrem Unternehmen interessiert (siehe auch unten). Noch wichtiger sogar ist meines Erachtens der folgende Punkt: der Finanzplan ist ein unabdingbares Instrument, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projektes sowie den Betriebserfolg der Firma auf Monate und Jahre hinaus fundiert abzuschätzen und in Folge unter Kontrolle zu halten. Damit dient er im Zuge der Umsetzung und des laufenden Betriebes als d i e Orientierung, inwieweit die Geschäfte ökonomisch erfolgreich laufen und das Controlling in diesem Bereich als Ansatzpunkt zu fälligen Korrekturmaßnahmen. Ohne Finanzplan und konsequentes -controlling ist man sozusagen auf „ergebnispolitischem Blindflug“, der in die Katastrophe führen kann. Darüber hinaus werden auf der Grundlage eines fundierten Finanzplanes die relevanten cashflows für eine Unternehmensbewertung ermittelt. Damit wird der Finanzplan zu einer der kritischen Größen in Vorbereitung auf die Verhandlungen um eine Unternehmensnachfolge oder einen Unternehmensverkauf, wo es u.a. um den Wert der betroffenen Unternehmensanteile (siehe oben: Investor) geht. Nur wer sich hier gut vorbereitet erzielt einen fairen Preis für seine Anteile und lässt kein Geld am Tisch liegen.
Legen Sie in der Liquiditätskontrolle jederzeit ein besonderes Augenmerk auf den Geldzufluss aus dem operativen Geschäft. Ein berechenbarer Geldeingang ist für die eigene Zahlungsfähigkeit absolut wichtig (bei steigender Bedeutsamkeit je höher die Beträge werden).
Heute stelle ich als eine Variante des „best practice“ im Asset Management das Verfahren des Solardachsteinherstellers „Autarq“ aus der Solarbranche vor. Autarq sichert die beträchtlichen Beträge, die seitens der Kunden an Autarq nach Auftragserteilung zu leisten sind, über ein Treuhandkontoverfahren ab. Der Kunde (Treugeber) leistet die komplette fällige Zahlung inklusive Umsatzsteuer auf ein Treuhandkonto. Die Auszahlung der Beträge erfolgt durch einen qualifizierten Treuhänder nach Leistungsfortschritt. Diese Leistungsschritte sind zwischen Treugeber und Treuhänder im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Die Freigabe kann der Treugeber selbst, oder ein Beauftragter übernehmen.
Hier ein Auszug aus einem Angebot Autarqs damit Sie sehen, wie es funktioniert:
Zahlungen und Sicherung
Für die Auftragsabwicklung greifen wir auf ein Treuhandkontoverfahren zurück, bei welchem Sie als Kunde an einen Treuhänder Zahlungen leisten und nicht an Autarq direkt. Unser Treuhandpartner ist die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff http://www.eco-treuhand.de.
Als junges Unternehmen ist Autarq auf einen planbaren Zahlungsfluss angewiesen. Durch das Treuhandverfahren wird für Autarq die schrittweise Bezahlung gemäß Projektfortschritt gewährleistet. Gleichermaßen haben Sie als Kunde den Vorteil, dass der Treuhänder garantiert erst nach erbrachter Leistung und erst nach Erhalt des von Ihnen unterzeichneten Freigabescheins die jeweils fällige Abschlagszahlung an Autarq leistet. Bei Nichterbringung der Leistung durch Autarq erstattet der Treuhänder den Betrag auf dem Treuhandkonto an Sie zurück.
Nach Auftragserteilung erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages auf das Treuhandkonto. Über jede Veränderung auf dem Treuhandkonto erhalten Sie eine Benachrichtigung. Der Betrag auf dem Treuhandkonto wird in folgenden Abschlägen von Ihnen bzw. Ihrem Projektverantwortlichen freigegeben und vom Treuhänder an Autarq ausgezahlt:
– 1. Abschlag – 60% des Gesamtbetrags
Die Zahlung erfolgt nach Anlieferung der Solardachsteine frei Baustelle. Der von Ihnen unterschriebene Ablieferbeleg des Spediteurs gilt als Freigabeschein fur die Abschlagszahlung.
– 2. Abschlag – 20% des Gesamtbetrags
Die Zahlung erfolgt nach Anlieferung der Laderegler, Wechselrichter und Verkabelungsmaterial frei Baustelle. Der von Ihnen unterschriebene Ablieferbeleg des Spediteurs gilt als Freigabeschein für die Abschlagszahlung.
– 3. Abschlag – 20% des Gesamtbetrags
Die Zahlung erfolgt nach Anlieferung der Solarbatterie frei Baustelle. Der von Ihnen unterschriebene Ablieferbeleg des Spediteurs gilt als Freigabeschein für die Abschlagszahlung
Entscheidend ist hier die Einrichtung und Leistung (Zahlung) auf ein Treuhandkonto, welches zwei wesentliche Funktionen hat:
Zum einen signalisiert es dem Lieferanten, daß genügend Geld verfügbar ist, um seine Leistung vollständig zu bezahlen. Damit scheiden Verluste von Forderungen einerseits aus. Andererseits wird durch die phasenweise Auszahlung, d.h. Zahlungsschritte geknüpft an im Vorfeld vereinbarte Leistungsschritte, der Liquiditätseingang planbar.
Der Kunde erhält zwei Sicherheiten, im Insolvenzfall geht sein Geld nicht unter in der Masse. Sein Geld wird erst dann auf das Konto des Lieferanten geleistet, sobald der Leistungsschritt wie vereinbart erfolgt ist. Damit werden etwaige Friktionen und Streitigkeiten zwischen Kunde und Lieferant von vornherein nahezu vollständig eliminiert.
Natürlich kann dieses Modell, je nach Projekt- oder Geschäftstyp hinsichtlich der Definition der Leistungsschritte und der damit verbundenen Auszahlungsschritte variiert werden. Der entscheidende Nutzen für beide Parteien wird auf alle Fälle durch die Zug-um-Zug-Konstruktion erbracht. Fazit: ein Beispiel für gutes Working-Capital-Management.
„High-Tech ist die Zukunft!“ So oder so ähnlich hört und ließt man es vielerorts. Es ist auch etwas dran: Rechner-Applikationen/Apps, elektronische Kommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen, Business Intelligence Systeme, non-invasive medizinische Operationsmethoden, industrielle Roboter und Automatisierungslösungen für Planung und Steuerung der Produktion und vieles mehr stehen für den technologischen Fortschritt und weisen den Weg in die Zukunft. Sie sind jung, neuartig, lösen Probleme manchmal auf einen Schlag und bringen Dinge und Verfahrensweisen in Reichweite, die zuvor höchstens kühne Vordenker sich vorstellen konnten. Das macht sie so attraktiv und sichert ihnen – zu Recht – einen prominenten Platz in der Aufmerksamkeit des Publikums. Sind nun aber klassische, traditionelle Produkte und Dienstleistungen „abgemeldet“? Wird es dort immer schwieriger und manchmal sogar unmöglich, ein gutes Geschäft zu machen – also „altes Eisen“? Keineswegs! Neuartige Produkte, die sich durch einfache und sichere Handhabung auszeichnen (z.B. Werkzeuge), bei einem anstrengenden Thema sehr hilfreich sind (z.B. Elektro-Bikes), Dienstleistungen, die einen Nerv des Zeitgeistes treffen (z.B. Kundenindividuelle Ernährungs- und Fitnessangebote, Gesundheitsprodukte und -beratungen, Behindertenunterstützung, alternative Vermögensanlagen) oder traditionelle Produkte und Dienstleistungen, die sozusagen mit einer „Runderneuerung“ versehen wurden (z.B. Versandhandel per Internet) wie auch z.B. neue pfiffige Gebrauchsgegenstände und neuartige effiziente Geschäftsmodelle haben definitiv ihre Chance. Wer also eine gute Geschäftsidee hat, sollte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, nur weil diese – vermeintlich – zur „old economy“ gehören. Allerdings sollten für Projekte in low-tech wie auch in high-tech ein paar Punkte überlegt werden, die entscheidend für den Erfolg sind:
Einen existierenden Bedarf zu befriedigen ist leichter als einen zu schaffen. Projekte und Ideen, welche „bedarfsgetriggered“ sind – und dies kann man sehr häufig auch testen! – haben größere Chancen als solche, die durch ihre Eigenart erst einen Bedarf wecken (müssen).
Es muss spontan klar werden welches Problem das Produkt oder die Leistung löst bzw. welchen Nutzen der Kunden dadurch hat. Also was wird damit oder ist bei/nach Gebrauch besser, schneller, sicherer, langlebiger, billiger, wirtschaftlicher, möglich wo vorher unmöglich usw. Wenn dies tatsächlich und im adressierten Markt genügend häufig („kritische Masse“) der Fall ist, dann sieht es von daher gut aus.
Für wen d.h. für welche Zielgruppe tue ich das? Entscheidend ist hier, sich auf einen bestimmten Kreis, „seinen“ Markt, zu fokussieren und sich als Spezialist für die Problemlösung und Nutzenstiftung zu präsentieren. „Allzweckwaffen“, die alles für jeden machen, sind kaum erfolgsträchtig, da Kunden meistens eine exakt passende Lösung für ihr spezielles Problem suchen. Oder haben sie etwa vor, das nächste Schraubengeschäft oder ein ähnliches Allerweltsprodukt zu starten? Dies käme am ehesten dann in Betracht, wenn Sie sich an einem Ort befinden, wo wirklich noch nichts ist oder generell Unterversorgung besteht: z.B. Kultivierung von Landschaften (Brachland, Wüste….), ein neues Industriegebiet, neu erschlossene Gebiete, wo sich Menschen zum ersten Mal ansiedeln etc. etc. Wenn nicht der Fall – dann weiter zu Punkt 4.
Alleinstellungsmerkmal: warum sollten meine anvisierten Kunden bei mir kaufen, ausgerechnet bei mir und nicht bei der Konkurrenz? Was genau hebt mich von meinen Mitbewerbern ab: eine bestimmte technische Eigenschaft meines Produktes, die entscheidend hilfreich ist? Einsparungsmöglichkeiten, die andere Anbieter (so) nicht aufweisen? Ein Angebot, welches es in dieser Form (noch) nicht gibt? Oder darf/kann es etwas Service mehr/schneller/intelligenter sein? usw. usw. usw. Entscheidend ist nicht so sehr, dass Sie unter vielen tatsächlich der Einzige sind, der das hat oder kann, sondern dass Sie nützliche!!! Besonderheiten oder auch Kombinationen an Leistungen anbieten, nach denen man im Markt echt suchen muss.
Die überzeugende Beantwortung dieser Fragen ist eine notwendige, wenn auch keine hinreichende, Bedingung, damit Investoren oder andere Geldgeber (Fördermittel, Banken) ihr Vorhaben unterstützen – und ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, damit ihr Projekt oder Geschäftsidee zum Fliegen kommt.
Würden Sie ein Gerät kaufen, von dem Sie nicht sicher sein können, ob das überhaupt länger als ein paar Wochen oder Monate funktioniert? Oder würden Sie eine Dienstleistung buchen, bei der Sie Zweifel haben, dass Sie den erwünschten Nutzen bringt? Oder bestellen Sie gar eine App, von der Sie schon paarmal gehört haben, dass sie öfters mal aussteigt bzw. abstürzt? Oder kaufen Sie tatsächlich ein Auto, bei dem der TÜV schon abgelaufen und ziemlich zweifelhaft ist, ob das Ding nochmal zwei Jahre in den Straßenverkehr darf? Weiterlesen „Existenzgründung & Kredit: „Funktioniert’s?“ Proof of concept“→
Heute mal ein Thema, was alle Gründer überlegen sollten – auch wenn das dann häufig gescheut wird, umzusetzen. Herr Dr. Klaus Dielmann, selber Gründercoach, hat in http://www.starting-up.de „Tips für effektives Gründercoaching“ zusammengestellt. Ein Absatz, dessen Überlegungen mir besonders bedenkenswert erscheinen, präsentiere ich hier (Hervorhebungen von mir):
„Das Gespräch mit anderen Personen, die auch kritisches Feedback geben können und wollen, wird nicht in dem Maße geführt, wie es erforderlich wäre. Trotz einer gut ausgebauten Beratungsinfrastruktur in Deutschland lassen sich erstaunlich wenige Gründer beraten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit stellt fest, dass nur jeder dritte Gründer eine Beratung nutze und nur jeder vierte eine Beratung öffentlicher Träger, obwohl diese häufig kostenlos ist. Der an sich positive Besuch von Seminarenfür Existenzgründerlöst das Problem auch nur ungenügend. Die Seminare sind hinsichtlich der Teilnehmer sehr heterogen zusammengesetzt und meist zu kurz, um echte Effekte für eine Unternehmensgründung zu erzielen. Natürlich scheuen Gründer häufig professionelle Beratung auch aus Kostengründen. Sie sind in der paradoxen Situation, dass sie einen hohen Beratungsbedarf haben, sich teure Unternehmensberater aber nicht leisten können.
Der Existenzgründer erwartet regelmäßig keine wissenschaftlich fundierten Konzepte, sondern konkrete Problemlösungen, die rasch in die Praxis umsetzbar sind und den gewünschten Erfolg bringen. Es setzt besonderes Geschick des Beraters voraus, um den Klienten von der Notwendigkeit des „Umwegs“ über Analyse- und Konzeptarbeiten, z.B. für einen Businessplan zu überzeugen. Für diese Arbeiten ist der Klient jedoch nicht immer bereit, Mühen auf sich zu nehmen und zu zahlen.
Wenn die Gründer schließlich echte Beratung suchen, ist es häufig fünf Minuten vor Zwölf. Das erste Halbjahr ist vorbei, die Ersparnisse sind aufgebraucht und der eigene Geschäftsplan – sofern überhaupt vorhanden – wird in seinen Annahmen rückblickend belächelt. Das ist dann auch der Zeitpunkt, an dem die eigenen Mängel bewusst werden. Was hätte hier durch sehr frühzeitige Beratung an Versuch und Irrtum alles vermieden werden können?“
Fazit: Die Unterstützung von erfahrenen Kollegen und Personen oder professionellen Beratern, welche eine besonders relevante Expertise für Existenzgründungen haben, sollte nicht leichtfertig außer Acht gelassen werden. Sie lohnt sich fast immer, denn sie versorgt den Existenzgründer mit wichtigen, teilweise „überlebenswichigen“ Informationen und praktischen Beispielen. Auch wenn anfangs die Kasse „klamm“ ist, sollte dies angesichts der Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der Gründung ernsthaft erwogen werden. Dazu können auch Beratungszuschüsse seitens der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden, was das Thema der Beratungskosten deutlich entschärft.
Rechnungen von Lieferanten, welche längere Zeit liegenbleiben oder auch gar nicht bezahlt werden können. Rückzahlung von Kreditraten und Zinsen: unklar, wie das diesmal zu bewerkstelligen sein soll. Wiederholte Mahnung bezüglich ausständiger Steuerschulden, vielleicht noch mit Androhung von Pfändungen. Leere Kasse und Kontostand nahe Null. Und all das praktisch jedes Quartal oder gar jeden Monat wieder: wie soll man sich da herauswinden?!
In einem ersten Schritt muss man sich selber gegenüber – hoffentlich nicht zu spät! – eingestehen, dass man ein Problem hat. Ein Problem, welches zu dauernder Zahlungsunfähigkeit und zur Insolvenz führt, sofern Sie es nicht sehr bald lösen. Fortan muss also etwas passieren bzw. grundsätzlich anders laufen. Damit stellen Sie dann jederzeit sicher, dass finanzielle Verpflichtungen durch Ihr Unternehmen vollständig und pünktlich erfüllt werden. Nur wie bzw. durch was?
Legen Sie in der Liquiditätskontrolle jederzeit ein besonderes Augenmerk auf den Geldzufluß aus dem operativen Geschäft. Ein berechenbarer Geldeingang ist für die eigene Zahlungsfähigkeit absolut wichtig (bei steigender Bedeutsamkeit je höher die Beträge werden).
Heute stelle ich als eine Variante des „best practice“ im Asset Management das Verfahren des Solardachsteinherstellers „Autarq“ aus der Solarbranche vor. Autarq sichert die beträchtlichen Beträge, die seitens der Kunden an Autarq nach Auftragserteilung zu leisten sind, über ein Treuhandkontoverfahren ab. Der Kunde (Treugeber) leistet die komplette fällige Zahlung inklusive Umsatzsteuer auf ein Treuhandkonto. Die Auszahlung der Beträge erfolgt durch einen qualifizierten Treuhänder nach Leistungsfortschritt. Diese Leistungsschritte sind zwischen Treugeber und Treuhänder im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Die Freigabe kann der Treugeber selbst, oder ein Beauftragter übernehmen.
Hier ein Auszug aus einem Angebot Autarqs damit Sie sehen, wie es funktioniert:
Zahlungen und Sicherung
Für die Auftragsabwicklung greifen wir auf ein Treuhandkontoverfahren zurück, bei welchem Sie als Kunde an einen Treuhänder Zahlungen leisten und nicht an Autarq direkt. Unser Treuhandpartner ist die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff http://www.eco-treuhand.de.
Als junges Unternehmen ist Autarq auf einen planbaren Zahlungsfluss angewiesen. Durch das Treuhandverfahren wird für Autarq die schrittweise Bezahlung gemäß Projektfortschritt gewährleistet. Gleichermaßen haben Sie als Kunde den Vorteil, dass der Treuhänder garantiert erst nach erbrachter Leistung und erst nach Erhalt des von Ihnen unterzeichneten Freigabescheins die jeweils fällige Abschlagszahlung an Autarq leistet. Bei Nichterbringung der Leistung durch Autarq erstattet der Treuhänder den Betrag auf dem Treuhandkonto an Sie zurück.
Nach Auftragserteilung erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages auf das Treuhandkonto. Über jede Veränderung auf dem Treuhandkonto erhalten Sie eine Benachrichtigung. Der Betrag auf dem Treuhandkonto wird in folgenden Abschlägen von Ihnen bzw. Ihrem Projektverantwortlichen freigegeben und vom Treuhänder an Autarq ausgezahlt:
– 1. Abschlag – 60% des Gesamtbetrags
Die Zahlung erfolgt nach Anlieferung der Solardachsteine frei Baustelle. Der von Ihnen unterschriebene Ablieferbeleg des Spediteurs gilt als Freigabeschein fur die Abschlagszahlung.
– 2. Abschlag – 20% des Gesamtbetrags
Die Zahlung erfolgt nach Anlieferung der Laderegler, Wechselrichter und Verkabelungsmaterial frei Baustelle. Der von Ihnen unterschriebene Ablieferbeleg des Spediteurs gilt als Freigabeschein für die Abschlagszahlung.
– 3. Abschlag – 20% des Gesamtbetrags
Die Zahlung erfolgt nach Anlieferung der Solarbatterie frei Baustelle. Der von Ihnen unterschriebene Ablieferbeleg des Spediteurs gilt als Freigabeschein für die Abschlagszahlung
Entscheidend ist hier die Einrichtung und Leistung (Zahlung)auf ein Treuhandkonto, welches zwei wesentliche Funktionen hat:
Zum einen signalisiert es dem Lieferanten, daß genügend Geld verfügbar ist, um seine Leistung vollständig zu bezahlen. Damit scheiden Verluste von Forderungen einerseits aus. Andererseits wird durch die phasenweise Auszahlung, d.h. Zahlungsschritte geknüpft an im Vorfeld vereinbarte Leistungsschritte, der Liquiditätseingang planbar.
Der Kunde erhält zwei Sicherheiten, im Insolvenzfall geht sein Geld nicht unter in der Masse. Sein Geld wird erst dann auf das Konto des Lieferanten geleistet, sobald der Leistungsschritt wie vereinbart erfolgt ist. Damit werden etwaige Friktionen und Streitigkeiten zwischen Kunde und Lieferant von vornherein nahezu vollständig eliminiert.
Natürlich kann dieses Modell, je nach Projekt- oder Geschäftstyp hinsichtlich der Definition der Leistungsschritte und der damit verbundenen Auszahlungsschritte variiert werden. Der entscheidende Nutzen für beide Parteien wird auf alle Fälle durch die Zug-um-Zug-Konstruktion erbracht. Fazit: ein Beispiel für gutes Working-Capital-Management.