„Fördermittel gibt’s ja praktisch nur für Gründer“. Falsch! Auch bestehende Unternehmen können für ihre Ideen und Vorhaben KfW-Kredite erhalten – und zwar in mehreren Ausführungen, d.h. aus unterschiedlichen Programmen. Hier das Beispiel eine „Klassikers“ darunter: der KfW-Unternehmerkredit der Programmnummer 037 / 047.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die seit 5 Jahren am Markt sind. Als KMU gilt laut EU-Definition ein Unternehmen, welches bis zu €50 Millionen Umsatz macht oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu €43 Millionen hat und weniger als 250 Mitarbeiter hat. Dazu kommen größere mittelständische Unternehmen bis €500 Millionen Gruppenumsatz, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden. Sogar Tochterunternehmen und Joint-Ventures deutscher Unternehmen im Ausland werden gefördert, sofern eine maßgebliche deutsche Beteiligung daran gegeben ist. Auch Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater und Architekten etc. können in den Genuß der günstigen Fördermittel gelangen. Durch die erwähnten hauptsächlichen Nutznießer (es gibt noch ein paar andere) wird der Charakter diese Förderprogramms zur generellen Unterstützung der Wirtschaft deutlich. Gefördert werden Investitionen wie z.B. Maschinen, Baukosten, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software und Computer, jedoch ebenso Mittel für den laufenden Betrieb wie Marketing, Personal, Mieten, Messeteilnahmen etc. sowie Warenlager.
Die Vorschriften gem. dem Basel III – Regelwerk geben den Banken hinsichtlich ihrer Eigenkapitalquote wie auch bezüglich ihres Risikomanagements strenge Auflagen. Folglich sind Banken heute stärker dazu angehalten, ihr Eigenkapital effizienter einzusetzen wie auch die Risiken bei der Darlehensvergabe konsequent zu begrenzen. Das bedeutet, dass die Banken bei der Prüfung von Kreditanträgen härtere Maßstäbe in Bezug auf eine gesicherte Rückzahlung von Krediten als auch auf den eigenen Nutzen aus dem gewährten Kredit anlegen müssen. Fazit: es ist anspruchsvoller, Bankfinanzierungen zu erhalten bzw. der Wettbewerb darum wird heftiger.
Realistische Planung und Kontrolle
Damit werden für die Existenzgründung wie auch für mittelständische Unternehmen, mehr als noch bisher, die Bonität sowie finanzwirtschaftliche Transparenz zu entscheidenden Faktoren, um überhaupt ein Darlehen – und dann dieses auch zu günstigen Bedingungen – zu erhalten. Die Banken erwarten dazu u.a.
ein integriertes Planungs- und Steuerungsmodell zur Gewinn-und Verlustrechnung unter Einschluss der Liquiditätslage und entsprechenden Frühwarnindikatoren (z.B. rückläufige Umsätze, jüngst deutlicher Forderungsaufbau, erfolgte oder zu erwartende Kostensteigerungen, fortgesetzt reduzierte Kassen- und Kontostände)
einen monatlichen Soll-/Ist-Vergleich der kritischen Grössen, z.B. (netto)cash-flow, Schuldenservice, Fremdkapitalanteil
ein aussagekräftiges Berichtswesen von konstant verlässlicher Qualität.
Fitnessprogramm
In diesem kritischen Thema rate ich zu einem „Fitnessprogramm“, welches die Kreditwürdigkeit des Unternehmens auf die notwendige Ebene hebt. Dadurch werden die Bonitäts- und Produktivitätserwartungen der Banken erfüllt und so die Option auf eine Darlehensfinanzierung erhalten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies auch für die Erlangung von Fördermitteln z.B. durch die KfW, gilt! Durch das Hausbankprinzip muss zuerst die Bank vom eigenen Vorhaben und der finanziellen Situation überzeugt sein, bevor sie eine Empfehlung an die KfW erteilt und Ihren Fördermittelantrag weiterreicht. Darüberhinaus wird das Fitnessprogramm auch relativ schnell eine positive Wirkung auf den Geschäftserfolg haben. Das Programm sollte im Prinzip die folgenden Schritte beinhalten:
1 Analyse der relevanten Daten und Prozesse sowie dort heraus die Identifikation des Handlungsbedarfs. Besonderes Augenmerk ist hier auf die Beurteilung Liquidität zu legen, den dies ist der Lebensnerv Ihres Unternehmens.
2 Definition von messbaren Zielen für alle relevanten Größen und Prozesse: Umsatz, Kosten, Mitarbeiter, Einzahlungen, Auszahlungen u.v.a.m.
3 Definition und Umsetzung einer Reihe von konkreten Massnahmen , z.B. in der Optimierung der Kapitalbindung oder in kaufmännischen Prozessen
4 Einführung oder Optimierung des Berichtswesens, inkl. des Ausweises und Kontrolle der kritischen Kennzahlen
5 Finanzkommunikation und kontinuierliche Kooperation mit der Bank – in guten wie in schlechten Zeiten
Sobald das Geschäft mit Hilfe dieses Fitnessprogramm’s finanzwirtschaftlich gut in Form gebracht ist, haben Sie sich die Möglichkeit, eine längerfristige Geschäftsentwicklung oder auch grössere Vorhaben durch Bankkredite oder Fördermittel der KfW und vergleichbaren Einrichtungen in den Ländern zu finanzieren, gesichert. Dies trägt dann auch wesentlich zur Gesamtstabilität der Finanzsituation Ihres Unternehmens bei.
Beratung oder nicht Beratung – das ist hier die Frage! Wenn Gründer oder auch kleine und mittlere Unternehmen das hören, stellen sich oftmals bei vielen die Nackenhaare zu Berge: „wollen nur was verkaufen, Scharlatane, wissen alles besser, sauteuer – und nichts dahinter, kann ich selber(?)“. Zugegeben: es gibt eine Reihe schwarzer Schafe in der Beraterzunft, jedoch auch eine ganze Menge erfahrener Experten, die wertvolle Beiträge zur Entwicklung des Unternehmens oder zur Lösung dringender Themen beitragen. So manches Unternehmen wäre gut „zum Fliegen“ gekommen und hätte sich gut entwickelt, hätte man sich nur den Beitrag kompetenter Erfahrungsträger gesichert. Weiterlesen „Existenzgründung und Kredit: Beratungskosten und –zuschüsse von staatlicher Stelle“→
Ein absolut interessanter Weg, der sich u.a. aus EU- und KfW-Geldern speist, um an Investments mit Eigenkapital zu gelangen. Gesellschafter der MBGs sind Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Landes-, Banken- und Unternehmerverbände. Gemeinsam befinden sie nach Vorschlag eines Experten, der den Businessplan geprüft hat, über die Förderung entsprechender Projekte. Unternehmen mit Bedarf für die Finanzierung von Wachstum als auch von Innovationen bekommen hier vergleichsweise günstiges Mezzanine-Kapital. Dieses begründet eine stille Teilhaberschaft des Investors, sprich MBG, und lässt also volle unternehmerische Freiheit. Die Beteiligungen im Wachstums- und Innovationsprogramm reichen (Beispiel Hessen) von €130.000 bis €1,5 Mill. (in Ausnahmefällen bis € 3 Mill.) und sollen Investitionen in die Entwicklung und die Markteinführung von Produkten unterstützen. Laufzeiten und Renditezahlungen werden zwischen den Parteien frei vereinbart, wobei im Allgemeinen die Renditeerwartungen etwas unter dem Marktniveau liegen.
Auch Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 10 Mio. Euro und mit maximal 50 Beschäftigten können über das Programm des sog. Mikro-Mezzanine kleine Beteiligungen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro erhalten. Eine Kombination mit Bankfinanzierungen ist möglich, jedoch nicht mit dem bei Gründern so beliebten „Startgeld“ der KfW. Die Laufzeit für das Mikro-Mezzanine Programm beträgt 10 Jahre – allerdings gibt es (erst) nach dem fünften Jahr optional die Möglichkeit zum Ausstieg – und die Tilgung beginnt nach dem 7. Jahr. Die jährliche Belastung kann alles in allem mit ca. 10% angenommen werden. Für den Antrag ist auf alle Fälle ein vollständiger Businessplan vorzulegen sowie weitere Dokumente, die sich hauptsächlich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Projekteigentümer bzw. Geschäftsführer beziehen. In manchen Fällen ist die Vorlage einer Garantie der Bürgschaftsbank notwendig. Dies hängt von der Art der Refinanzierung der MBG in Zusammenhang mit dem spezifischen Finanzierungsprogramm ab.
Fazit: Eine relativ zügige Möglichkeit an vergleichsweise günstiges und stilles Eigenkapital zu kommen. Sollte bei der Einwerbung von Eigenmitteln unbedingt in Betracht gezogen werden. Sowohl für Gründer, kleinere als auch schon etwas größere Unternehmen, bei denen sich allerdings eine Aufstockung des Eigenkapitals betragsmäßig einigermaßen in Grenzen hält. (Siehe auch: http://www.mbg-hessen.de/index.php/beteiligungen/beteiligungsprogramme )
„High-Tech ist die Zukunft!“ So oder so ähnlich hört und ließt man es vielerorts. Es ist auch etwas dran: Rechner-Applikationen/Apps, elektronische Kommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen, Business Intelligence Systeme, non-invasive medizinische Operationsmethoden, industrielle Roboter und Automatisierungslösungen für Planung und Steuerung der Produktion und vieles mehr stehen für den technologischen Fortschritt und weisen den Weg in die Zukunft. Sie sind jung, neuartig, lösen Probleme manchmal auf einen Schlag und bringen Dinge und Verfahrensweisen in Reichweite, die zuvor höchstens kühne Vordenker sich vorstellen konnten. Das macht sie so attraktiv und sichert ihnen – zu Recht – einen prominenten Platz in der Aufmerksamkeit des Publikums. Sind nun aber klassische, traditionelle Produkte und Dienstleistungen „abgemeldet“? Wird es dort immer schwieriger und manchmal sogar unmöglich, ein gutes Geschäft zu machen – also „altes Eisen“? Keineswegs! Neuartige Produkte, die sich durch einfache und sichere Handhabung auszeichnen (z.B. Werkzeuge), bei einem anstrengenden Thema sehr hilfreich sind (z.B. Elektro-Bikes), Dienstleistungen, die einen Nerv des Zeitgeistes treffen (z.B. Kundenindividuelle Ernährungs- und Fitnessangebote, Gesundheitsprodukte und -beratungen, Behindertenunterstützung, alternative Vermögensanlagen) oder traditionelle Produkte und Dienstleistungen, die sozusagen mit einer „Runderneuerung“ versehen wurden (z.B. Versandhandel per Internet) wie auch z.B. neue pfiffige Gebrauchsgegenstände und neuartige effiziente Geschäftsmodelle haben definitiv ihre Chance. Wer also eine gute Geschäftsidee hat, sollte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, nur weil diese – vermeintlich – zur „old economy“ gehören. Allerdings sollten für Projekte in low-tech wie auch in high-tech ein paar Punkte überlegt werden, die entscheidend für den Erfolg sind:
Einen existierenden Bedarf zu befriedigen ist leichter als einen zu schaffen. Projekte und Ideen, welche „bedarfsgetriggered“ sind – und dies kann man sehr häufig auch testen! – haben größere Chancen als solche, die durch ihre Eigenart erst einen Bedarf wecken (müssen).
Es muss spontan klar werden welches Problem das Produkt oder die Leistung löst bzw. welchen Nutzen der Kunden dadurch hat. Also was wird damit oder ist bei/nach Gebrauch besser, schneller, sicherer, langlebiger, billiger, wirtschaftlicher, möglich wo vorher unmöglich usw. Wenn dies tatsächlich und im adressierten Markt genügend häufig („kritische Masse“) der Fall ist, dann sieht es von daher gut aus.
Für wen d.h. für welche Zielgruppe tue ich das? Entscheidend ist hier, sich auf einen bestimmten Kreis, „seinen“ Markt, zu fokussieren und sich als Spezialist für die Problemlösung und Nutzenstiftung zu präsentieren. „Allzweckwaffen“, die alles für jeden machen, sind kaum erfolgsträchtig, da Kunden meistens eine exakt passende Lösung für ihr spezielles Problem suchen. Oder haben sie etwa vor, das nächste Schraubengeschäft oder ein ähnliches Allerweltsprodukt zu starten? Dies käme am ehesten dann in Betracht, wenn Sie sich an einem Ort befinden, wo wirklich noch nichts ist oder generell Unterversorgung besteht: z.B. Kultivierung von Landschaften (Brachland, Wüste….), ein neues Industriegebiet, neu erschlossene Gebiete, wo sich Menschen zum ersten Mal ansiedeln etc. etc. Wenn nicht der Fall – dann weiter zu Punkt 4.
Alleinstellungsmerkmal: warum sollten meine anvisierten Kunden bei mir kaufen, ausgerechnet bei mir und nicht bei der Konkurrenz? Was genau hebt mich von meinen Mitbewerbern ab: eine bestimmte technische Eigenschaft meines Produktes, die entscheidend hilfreich ist? Einsparungsmöglichkeiten, die andere Anbieter (so) nicht aufweisen? Ein Angebot, welches es in dieser Form (noch) nicht gibt? Oder darf/kann es etwas Service mehr/schneller/intelligenter sein? usw. usw. usw. Entscheidend ist nicht so sehr, dass Sie unter vielen tatsächlich der Einzige sind, der das hat oder kann, sondern dass Sie nützliche!!! Besonderheiten oder auch Kombinationen an Leistungen anbieten, nach denen man im Markt echt suchen muss.
Die überzeugende Beantwortung dieser Fragen ist eine notwendige, wenn auch keine hinreichende, Bedingung, damit Investoren oder andere Geldgeber (Fördermittel, Banken) ihr Vorhaben unterstützen – und ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, damit ihr Projekt oder Geschäftsidee zum Fliegen kommt.
Würden Sie ein Gerät kaufen, von dem Sie nicht sicher sein können, ob das überhaupt länger als ein paar Wochen oder Monate funktioniert? Oder würden Sie eine Dienstleistung buchen, bei der Sie Zweifel haben, dass Sie den erwünschten Nutzen bringt? Oder bestellen Sie gar eine App, von der Sie schon paarmal gehört haben, dass sie öfters mal aussteigt bzw. abstürzt? Oder kaufen Sie tatsächlich ein Auto, bei dem der TÜV schon abgelaufen und ziemlich zweifelhaft ist, ob das Ding nochmal zwei Jahre in den Straßenverkehr darf? Weiterlesen „Existenzgründung & Kredit: „Funktioniert’s?“ Proof of concept“→
Hier ein Artikel von mediaplanet mit nur ein paar Beispielen als guterÜberblick, wie Existenzgründer in unterschiedlichen Aktivitätsbereichen und -phasen gefördert werden können. Aus der Fülle der Programme sind die passenden für das eigene Geschäftsmodell herauszufiltern. Dafür bietet es sich meistens an, einen Experten oder Berater zu engagieren, der sich in dem „Dickicht“ auskennt. Das Honorar für diesen übernimmt – zu etwa 50% oder manchmal auch mehr – in vielen Fällen die KfW, BAFA oder auch andere Organisationen.
„Über fehlende Förderung durch die öffentliche Hand können sich Existenzgründer in Deutschland nicht beschweren. Ganz im Gegenteil: Angesichts der zahlreichen Zuschüsse sind die Angebote oft schwer durchschaubar. Aktuell gibt es innerhalb der Europäischen Union und der Bundesrepublik über 2.000 Programme für Fördermittel zur Existenzgründung.
Zuschüsse und finanzielle Unterstützung sind für gute Ideen und Konzepte gegeben. So richtet sich der Zuschuss durch das EXIST-Gründerstipendium an Gründer, die direkt aus dem Studium oder der Universität eine Firma aufbauen wollen oder deren Abschluss noch nicht zu lange zurückliegt.
Ebenfalls können die Kosten für Beratungen durch einen Gründercoach übernommen werden. Fast in jedem Bundesland gibt es Programme, die einen entsprechenden Zuschuss bewilligen. Auch nach der Gründung übernimmt das bundesweite Programm KfW eine entsprechende finanzielle Unterstützung.
Umfangreich gefördert werden auch Gründerideen, die auf Innovationen beruhen. Ganz vorne ist hier das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Es fördert Einzelprojekte genauso wie Kooperationen oder sogar Netzwerke.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital lautet die Hilfe, die die Bundesregierung vor zwei Jahren ins Leben gerufen hat. Mit ihr sollen die Finanzierungsbedingungen junger Unternehmen verbessert werden. Der Trick: Private Investoren erhalten dabei den Anreiz, sich an Firmen mit ihrem Venture-Capital zu beteiligen. Denn der Zuschuss vom Staat liegt bei 20 Prozent des investierten Betrags.
Firmen, die neue Mitarbeiter einstellen, werden ebenfalls unterstützt: Kosten für Neueinstellungen fördert nicht nur die Bundesagentur für Arbeit. Auch die Länder und Kommunen machen Gelder dafür locker, allerdings nicht immer kontinuierlich. Existenzgründer wenden sich daher am besten vor Ort an Institutionen wie die Handelskammer oder Arbeitgebervereinigungen.
Regional verschieden sind auch die Zuschüsse für Gründungen im Handwerk, das zu den größten Branchen in Deutschland gehört und aufgrund seiner Dienstleistung automatisch regional gebunden ist. Länder wie NRW oder Berlin vergeben zum Beispiel in Kooperation mit der Europäischen Union eine Meistergründungsprämie.
Wer die für ihn passende Förderung erhalten möchte, macht jedoch am besten vor dem Schritt in die Selbstständigkeit einen umfassenden Fördercheck, den zum Beispiel das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anbietet. Denn Gelder gibt es natürlich nicht nur für die Gründung, sondern auch für Wachstum, Liquiditätssicherung oder Unternehmensnachfolge.
Zu beachten sind dabei auch Unterschiede zwischen Zuschüssen, die Kann-Leistungen sind und in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen, und zum Beispiel zinsgünstigen Darlehen, die nicht umsonst sind. Das BMWi bietet ebenfalls eine Datenbank, die sämtliche Förderleistungen aktuell aufführt.
Bei aller Förderung müssen Firmengründer aber auch den Begriff De-minimis beachten: Die gleichlautende Grenze schreibt vor, dass Fördergelder nur bis zu einem Schwellenwert von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren an ein Unternehmen fließen dürfen. Vermieden werden soll auf diese Weise eine mögliche Wettbewerbsverzerrung.“