
Eine tolle Idee, aber kein Geld um diese zu verwirklichen. Wo findet man nun das Geld, das ein vergleichsweise riskantes Projekt finanziert, denn die Idee oder das Geschäftsmodell stecken ja noch in den Kinderschuhen, muss entwickelt und getestet werden. Einen Prototyp braucht es dann auch noch, sonst glaubt ja niemand, dass das funktioniert – und dann kauft’s auch niemand. Vor solch einer Situation stehen nicht nur junge Unternehmen, sondern auch solche, die schon länger am Markt sind. Jedoch: wenn für die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Deutschland besondere Risiken übernommen werden müssen, dann schiebt auch „Vater Staat“ mit speziellen Förderprogrammen an.
ZIM ist ein Fördermittelprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sein Ziel ist, die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes zu stärken. Hier der link zur Website: http://www.zim-bmwi.de/zim-ueberblick . Das Programm fokussiert die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungs(FuE)aktivivtäten und somit technische Innovationsvorhaben im Mittelstand, wobei es offen für jede Technologie und aus jeder Branche ist. Bei den Vorhaben muss es um Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen gehen. Auch Kosten der Markteinführung für innovationsbezogene Beratungsdienste und Dienstleistungen können durch das Programm finanziert werden. Als Mittelstand gelten hier bereits gegründete Unternehmen, welche auch schon regelmäßig produzieren bzw. mit ihrer Leistung auf dem Markt sind und nicht mehr als 50 Millionen Umsatz pro Jahr erwirtschaften oder nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Gefördert werden entweder Einzelprojekte (ein Unternehmen alleine), Kooperationsprojekte (mind. zwei Unternehmen und/oder Beteiligung einer Forschungseinrichtung) oder Kooperationsnetzwerke aus mindestens sechs Unternehmen, wobei Forschungseinrichtungen hinzustoßen können.
Die „zuwendungsfähigen Kosten“ (praktisch Bemessungsgrenze) für Forschung und Entwicklung liegen in allen drei Fällen bei €380.000 je Projekt. Davon werden je nach Unternehmensgröße und Bundesland (alt/neu) zwischen 25% und 50% – bei Beteiligung ausländischer Partner bis zu 55% – als nicht rückzahlbarer Zuschuss finanziert; der Rest ist durch den Eigenanteil abzudecken. Falls eine Forschungseinrichtung beteiligt ist, so ist die Bemessungsgrenze für diese auf €190.000 je Teilprojekt begrenzt. Ganz wichtig: erst Förderung beantragen und bestätigen lassen, dann mit dem Projekt beginnen. Ansonsten geht die Förderung verloren, d.h. nachträglich Mittel beanspruchen geht nicht.
Entscheidend für eine Förderung ist der Innovationsgehalt des Vorhabens, der wiederum an folgenden Kriterien festgemacht wird:
- höheres technologisches Niveau,
- größere technische Leistung,
- ein erhebliches aber kalkulierbares Risiko ist involviert
- es werden Marktchancen und Arbeitsplätze geschaffen und
- eine Realisierung ist ohne Förderung nicht oder nur unter erheblichen Zeitverzug möglich.
Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Kosten für Personal, für Aufträge an dritte Forschungseinrichtungen wie auch andere Kosten angesetzt werden. Achtung: die entsprechenden Ausgaben sind erst zu tätigen und dann – also rückwirkend – abzurechnen. Hierbei muss das Unternehmen darauf achten, dass eine eventuelle Liquiditätslücke überbrückt wird.
Kosten im Zusammenhang mit der Markteinführung sind bis zu €50.000 förderfähig und werden mit 50% bezuschusst. Bei diesem Zuschuss geht es im besonderen um den Schutz des geistigen Eigentums, Marktforschung, Tests, Gütezeichen, Zertifizierungen etc. Im Übrigen gilt das Gleiche wie für die FuE-Fördermittel: erst zahlen, dann abrechnen!
Man sieht, dass es nicht nur Geld für die Projekte der jungen bzw. start-up Unternehmen gibt, sondern auch für Mittelständler, die bereits lange am Markt sind. Die Beantragung kostet zwar, wie häufig bei der Förderung durch Steuergelder, Zeit (wofür man z.B. auch Berater engagieren kann), jedoch erlangt man dann Mittel, die das eigene Geschäft kräftig voranbringen können.